
Im Strafprozess wird in der Hauptverhandlung ein Protokoll aufgenommen (§ 271 Abs.1 StPO), das am Ende von dem Vorsitzenden undem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben wird. Inhalt des Protokolls sind (§ 272 StPO): 1. Ort und Tag der Verhandlung, 2. die Namen der Richter, Schöffen, Beamten der Staatsanwaltschaft, Urkundsbeamten und ...
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